Richtlinien und Standards

Unsere Leistungen erbringen wir insbesondere unter Anwendung der nachfolgend aufgeführten Richtlinien und Standards. Die Experten für Usability-Engineers & User-Experience-(UX)-Design des Fraunhofer FIT haben zum Teil an der Erarbeitung der Standards in den entsprechenden Gremien von DIN, DAkkS und German UPA mitgewirkt – und sind auch heute noch in verschiedenen Qualitätsgremien tätig.

DIN EN ISO-Normen für Usability Engineering

Die nachfolgend aufgeführten Standards wurden zum Teil von der Internationalen Standardisierungsorganisation (ISO), die deutsche Fassung der jeweiligen Norm vom Deutschen Institut für Normung (DIN) erstellt und z.B. als DIN EN ISO 9241 publiziert.

Die ISO 9241 Normenreihe »Ergonomics of Human-System Interaction« beschreibt State-of-the-Art Empfehlungen im Usability-Umfeld, die heute am Markt häufig noch nicht bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen eingehalten werden.

Maßgeblich für unsere Leistungen sind insbesondere:

DIN EN ISO 9241-11
Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 11: Gebrauchstauglichkeit: Begriffe und Konzepte

DIN EN ISO 9241-110
Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 110: Interaktionsprinzipien

DIN EN ISO 9241-210
Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 210: Prozess zur Gestaltung gebrauchstauglicher interaktiver Systeme

DIN SPEC 92412
Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Auditverfahren für den Entwicklungsprozess interaktiver Produkte auf der Grundlage von DIN EN ISO 9241-210

ISO/DIS 9241-820
Ergonomics of human-system interaction – Part 820: Ergonomic guidance on interactions in immersive environments including augmented reality, and virtual reality

Usability-Gestaltungsrahmen und Prüfverfahren zur Konformitätsprüfung von Produktqualität und Prozessreife

Die in den nachfolgenden Prüfverfahren beschriebenen Methoden sind fundamental für die praktische Arbeit von professionell arbeitenden Usability Engineering Fachleuten und haben über die Jahre in die Usability Engineering Literatur und entsprechenden Ausbildungsreihen Einzug gehalten.

Die in der Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erschienene »Ergonorm« ist ein Verfahren zur Konformitätsprüfung von Software auf der Grundlage von DIN EN ISO 9241 Teile 11 und 110.

»Ergonorm: Ein Verfahren zur Konformitätsprüfung von Software auf der Grundlage von DIN EN ISO 9241«

Die Ergonorm wurde im Anschluss mehrere Jahre durch ein Experten-Gremium der Deutsche Akkreditierungsstelle Technik GmbH (DATech) – später Deutsch Akkreditierungsstelle (DAkkS) – im »Leitfaden Usability« aufgegriffen und weiterbearbeitet. Er war bis vor kurzem verbindlich von Prüfstellen anzuwenden, die von der DAkkS akkreditiert wurden. Inzwischen hat die DAkkS die Verfahren als verbindliche Richtlinien für diese Zwecke zurückgezogen.

Leitfaden Usability: Gestaltungsrahmen für den Usability-Engineering-Prozess
DAkkS-Prüfverfahren für den Usability-Engineering-Prozess auf der Grundlage von DIN EN ISO 13407.
DAkkS-Prüfverfahren für die Konformitätsprüfung interaktiver Systeme auf Grundlage von DIN EN ISO 9241, Teile 11 und 110.

Der »Gestaltungsrahmen für den Usability-Engineering-Prozess« beschreibt wichtige Bausteine eines Usability-Engineering-Prozesses innerhalb der Entwicklung interaktiver Produkte und Dienstleistungen, denn Usability Engineering wird in den herkömmlichen Vorgangs- und Prozessmodellen für die Software-Entwicklung i.d.R. nicht berücksichtigt. Zudem enthält er wichtige Hinweise zur Verbesserung der Projektpraxis, ersetzt jedoch nicht die fachliche Ausbildung oder Fortbildung für die Rollenträger im Usability Engineering.

Die Prüfverfahren der im »Leitfaden Usability« dienen der Produktverbesserung (im Sinne der DIN EN ISO 9241, Teile 11 und 110) und Optimierung der individuellen Entwicklungsprozesse im Hinblick auf die menschzentrierten Gestaltungsaktivitäten (DIN EN ISO 13407). Das Prüfverfahren zur Konformität nach DIN EN ISO 13407 wurde im Sinne der Nachfolgenorm DIN EN ISO 9241-210 überarbeitet und ist nun als DIN SPEC 92412 erhältlich:

DIN SPEC 92412
»Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Auditverfahren für den Entwicklungsprozess interaktiver Produkte auf der Grundlage von DIN EN ISO 9241-210«

Neben dem »Leitfaden Usability« stützen wir uns zudem auf den »Qualitätsstandard für Usability Engineering«. Der Qualitätsstandard soll für Praktiker eine konkrete und somit nützliche Anleitung für die Planung und Durchführung professioneller Aktivitäten entlang der Usability-Engineering-Prozesse bereitstellen, gleichzeitig Anforderungen an die Qualität der Ergebnisse (Arbeitsprodukte) dieser Aktivitäten liefern und Aufschluss über die für die Durchführung der Aktivitäten notwendigen fachlichen und personalen Kompetenzen geben.

Qualitätsstandard für Usability Engineering:
»Der Qualitätsstandard für Praktiker. Eine konkrete Anleitung für die Planung und Durchführung professioneller Aktivitäten entlang der Usability-Engineering-Prozesse: Anforderungen an die Qualität der Ergebnisse (Arbeitsprodukte), die Engineering-Aktivitäten und die für die Durchführung der Aktivitäten notwendigen fachlichen und personalen Kompetenzen«

Gesetze und Verordnungen mit Fokus Usability bzw. Gebrauchstauglichkeit und User Experience (UX)

Folgende drei Gesetze stehen in der Bundesrepublik Deutschland in direktem Zusammenhang mit der Gebrauchstauglichkeit (Usability) von Software:

Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV) fordert in ihrem Anhang von allen Betreibern von Software (d.h., von allen Arbeitgebern) bei Entwicklung, Auswahl, Erwerb und Änderung von Software folgendes:

  1. Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten und zu betreiben, dass die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten gewährleistet sind. Die Grundsätze der Ergonomie sind auf die Bildschirmarbeitsplätze und die erforderlichen Arbeitsmittel sowie die für die Informationsverarbeitung durch die Beschäftigten erforderlichen Bildschirmgeräte entsprechend anzuwenden.
  2. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Tätigkeiten der Beschäftigten an Bildschirmgeräten insbesondere durch andere Tätigkeiten oder regelmäßige Erholungszeiten unterbrochen werden.
  3. Für die Beschäftigten ist ausreichend Raum für wechselnde Arbeitshaltungen und -bewegungen vorzusehen.
  4. Die Bildschirmgeräte sind so aufzustellen und zu betreiben, dass die Oberflächen frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.
  5. Die Arbeitstische oder Arbeitsflächen müssen eine reflexionsarme Oberfläche haben und so aufgestellt werden, dass die Oberflächen bei der Arbeit frei von störenden Reflexionen und Blendungen sind.
  6. Die Arbeitsflächen sind entsprechend der Arbeitsaufgabe so zu bemessen, dass alle Eingabemittel auf der Arbeitsfläche variabel angeordnet werden können und eine flexible Anordnung des Bildschirms, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel möglich ist. Die Arbeitsfläche vor der Tastatur muss ein Auflegen der Handballen ermöglichen.
  7. Auf Wunsch der Beschäftigten hat der Arbeitgeber eine Fußstütze und einen Manuskripthalter zur Verfügung zu stellen, wenn eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung auf andere Art und Weise nicht erreicht werden kann.
  8. Die Beleuchtung muss der Art der Arbeitsaufgabe entsprechen und an das Sehvermögen der Beschäftigten angepasst sein; ein angemessener Kontrast zwischen Bildschirm und Arbeitsumgebung ist zu gewährleisten. Durch die Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes sowie der Auslegung und der Anordnung der Beleuchtung sind störende Blendungen, Reflexionen oder Spiegelungen auf dem Bildschirm und den sonstigen Arbeitsmitteln zu vermeiden.
  9. Werden an einem Arbeitsplatz mehrere Bildschirmgeräte oder Bildschirme betrieben, müssen diese ergonomisch angeordnet sein. Die Eingabegeräte müssen sich eindeutig dem jeweiligen Bildschirmgerät zuordnen lassen.
  10. Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten, gesundheitlich unzuträglichen Wärmebelastung am Arbeitsplatz führen.